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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 20/11 (BFH) |
§§: | AO § 236 Abs. 1 Satz 1, AO § 37 Abs. 2, AO § 122 Abs. 1, AO § 155 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Prozesszinsen, Erstattungsanspruch, unwirksam, Steuerbescheid |
Rechtsfrage: | Prozesszinsen auch bei unwirksamem Bescheid? Stehen der Adressatin eines unwirksamen Steuerbescheids nach dessen rechtskräftiger, gerichtlicher Aufhebung Prozesszinsen für eine festgesetzte Steuer nach § 236 Abs. 1 Satz 1 AO zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 09.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4502/10 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2011 S. 941 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 05 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.05.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 20/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 23 06 |