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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V B 74/00
§§: UStG 1991/1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Sportverein, Gaststätte, Vereinsmitglied, unentgeltliche Überlassung
Rechtsfrage: Schließt die erstmalige Nutzung neu errichteter Räume eines Sportvereins durch unentgeltliche Überlassung an ein Vereinsmitglied zum Betrieb einer Gaststätte den Vorsteuerabzug aus, wenn es sich nicht um eine nur vorübergehende Nutzung handelt, die einer von vornherein geplanten unternehmerischen Nutzung vorausgeht?
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 23.02.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 2245/96 U
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 826
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 59 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.10.2000
Erledigungs-Az: V B 74/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 54 43