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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 14/11 (BFH) |
§§: | EStG § 33 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Nachweis, Attest, Amtsarzt |
Rechtsfrage: | Setzt der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme (hier: Einbau eines Treppenliftes) stets voraus, dass (vor Einleitung dieser Maßnahme) ein amtsärztliches Gutachten/Attest erstellt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2520/10 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 21 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.10.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 14/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 38 94 |