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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-333/07 (EuGH)
§§: EG Art. 87, EG Art. 88
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Hörfunk, Rundfunk, Haushalt, Subvention
Rechtsfrage: Gültigkeit der Entscheidung N 679/97 der Europäischen Kommission vom 10.11.1997, mit der diese beschlossen hat, keine Einwände gegen die Änderungen zu erheben, die an der durch das Dekret Nr. 92/1053 eingeführten Beihilferegelung für den Hörfunk vorgenommen wurden, 1. in Bezug auf ihre Begründung, 2. auf die Beurteilung der Vereinbarkeit der Finanzierung der Beihilferegelung für den Hörfunk, die für den Zeitraum 1998 bis 2002 eingeführt wurde, mit dem EG-Vertrag und 3. auf die Stichhaltigkeit des Grundes, der darauf gestützt wird, dass die Haushaltsmittel für die in Rede stehende Beihilferegelung nicht erhöht worden seien?
Vorinstanz: Cour Administrative d'appel de Lyon
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 211 S. 29
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.12.2008
Erledigungs-Az: Rs C-333/07