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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 994/04 (BVerfG)
§§: FGO § 56, FGO § 116
Schlagwörter Büroorganisation, Fristüberwachung, Personalüberwachung, Vertreterpflichten, Vertreterverschulden, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Organisationsfehler - Verfassungsbeschwerde
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 05.03.2004
Vorinstanz/AZ: IV R 66/02
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 27.07.2006
Erledigungs-Az: 2 BvR 994/04
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen