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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 7/07
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Bewirtungskosten, Arbeitnehmer, Berufliche Veranlassung
Rechtsfrage: Sind Aufwendungen eines im Außendienst tätigen Organisationsleiters einer Versicherung für die Einladung zu einer Dinershow im Anschluss an die Jahresabschlusstagung mit ihm unterstellten Mitarbeitern allein deshalb beruflich veranlasst, weil seine Bezüge zu ca. 40 % vom Erfolg dieser Mitarbeiter abhängig sind oder muss zusätzlich die Teilnahme an dieser Veranstaltung bereits vorher den Mitarbeitern als Belohnung für besondere Leistungen in Form einer Auslobung oder eines Wettbewerbs in Aussicht gestellt worden sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.01.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 4902/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 13 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2008
Erledigungs-Az: VI R 7/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 43 55