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Grundsätzlich weder nach der Abgabenordnung noch aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung Anspruch auf Akteneinsicht in anonyme Anzeigen
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Rechtsbehelfe > Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Fundstellen
- FG Berlin-Brandenburg 25.09.2024, 16 K 16096/23
Normen
[AO 1977] § 2 a Abs. 5 Nr. 2, § 5, § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, § 32 b Abs. 1 Nr. 2, § 32 c Abs. 1 Nr. 1, § 91, § 364
[FGO] § 40 Abs. 1, § 102
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
[VO (EU) 2016/679] Art. 15 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3, Art. 15 Abs. 4, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e, Art. 23 Abs. 1 Buchst. i
[AO 1977] § 2 a Abs. 5 Nr. 2, § 5, § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, § 32 b Abs. 1 Nr. 2, § 32 c Abs. 1 Nr. 1, § 91, § 364
[FGO] § 40 Abs. 1, § 102
[GG] Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
[VO (EU) 2016/679] Art. 15 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3, Art. 15 Abs. 4, Art. 23 Abs. 1 Buchst. e, Art. 23 Abs. 1 Buchst. i
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: IX R 25/24 (BFH), Datenschutz-Grundverordnung, Abgabenordnung, Steuergeheimnis, Auskunft, Anzeige

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