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Staatliche Beihilfen, Postsektor, Ausgleichsleistung für die Erfüllung der Universaldienstverpflichtung, Beschluss, keine Einwände zu erheben, Berechnung der Ausgleichsleistung, Net-avoided-cost-Methode, Berücksichtigung der dem Universaldienst zurechenbaren immateriellen Vorteile, Verwendung der als Ausgleichsleistung gewährten Mittel, staatliche Garantie für die Zahlung von Entlassungsabfindungen im Fall der Insolvenz, Befreiung bestimmter Umsätze des Universaldiensteanbieters von der Mehrwertsteuer, Kapitalzuführung eines öffentlichen Unternehmens zur Verhinderung der Insolvenz seiner Tochtergesellschaft, Beschwerde eines Wettbewerbers, Beschluss, mit dem am Ende der Vorprüfungsphase das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird, bestehende Beihilfe, Regelmäßig wiederkehrende Gewährung von Vorteilen, Zurechenbarkeit an den Staat, Kriterium des privaten Kapitalgebers
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
- EuG 05.05.2021, Rs T-561/18 (ECLI:EU:T:2021:240)
Normen
[AEUV] Art. 106 Abs. 2, Art. 107 Abs. 1, Art. 108 Abs. 2, Art. 263
[AEUV] Art. 106 Abs. 2, Art. 107 Abs. 1, Art. 108 Abs. 2, Art. 263

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