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Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO, Überlassung personenbezogener Daten im Rahmen der Betriebsprüfung, Anspruch auf Einsicht in die Betriebsprüfungsakte

Kapitel:
Unternehmensbereich > Betriebsprüfung (Außenprüfung)
Fundstellen
  1. FG Düsseldorf 26.01.2022, 4 K 1135/20 AO
Normen
[AO 1977] § 32 d Abs. 1, § 32 c Abs. 1 Nr. 1
[IFG NRW] § 4 Abs. 1
[VO (EU) 2016/679] Art. 4 Nr. 1, Art. 4 Nr. 2, Art. 15 Abs. 1, Art. 15 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: IX R 28/23 (BFH), Datenschutz-Grundverordnung, Auskunftsrecht, Außenprüfung
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