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Verbrauchsteuern, elektrischer Strom, nationale Regelung, die einen Zuschlag zur Verbrauchsteuer auf elektrischen Strom einführt, Fehlen besonderer Zwecke, Zuschlag, der von den nationalen Gerichten als mit der Richtlinie 2008/118/EG unvereinbar angesehen wird, Rückforderung der rechtsgrundlos entrichteten Steuer durch den Endverbraucher allein vom Lieferer, unmittelbare Wirkung, Effektivitätsgrundsatz

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. EuGH 11.04.2024, Rs C-316/22 (ECLI:EU:C:2024:301)
Normen
[AEUV] Art. 288 Abs. 3
[RL 2008/118/EG] Art. 1 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Tribunale di Como (Italien), EG, EU, innerstaatlichen Rechtsvorschrift, Anwendung, Richtlinie, Effektivität, Antrag, Erstattung, nicht geschuldete Abgabe, Steuerverwaltung, Rückzahlung
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