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Zur Ermittlung des Kapitalwerts von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen in § 14 Abs. 1 Satz 3 BewG bestimmter Zinssatz von 5,5 % im Streitjahr 2019 nicht verfassungswidrig

Kapitel:
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Fundstellen
  1. FG München 25.05.2022, 4 K 2064/21
Normen
[AO 1977] § 233 a, § 240
[BewG] § 14 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 1 Satz 3, § 14 Abs. 4 Satz 2
[ErbStG] § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 12 Abs. 1
[GG] Art. 3 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: II R 35/23 (BFH), Schenkungsteuer, Lebenslängliche Nutzungen und Leistungen, Kapitalwert, Vervielfältiger, Zinssatz
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