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- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Abweichung gemäß Art. 90 Abs. 2, Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage, vollständige oder teilweise Nichtzahlung des Preises, Ausschlussfrist für die Beantragung der nachträglichen Verminderung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage, Beginn der Ausschlussfrist, Zinsanspruch des Steuerpflichtigen
Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Bemessungsgrundlage / Umsatzsteuer
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Bemessungsgrundlage / Umsatzsteuer
Fundstellen
-
EuGH 29.02.2024, Rs C-314/22 (ECLI:EU:C:2024:183)
UR 2024 S. 253
HFR 2024 S. 487
DStRE 2024 S. 662
Normen
[AEUV] Art. 267
[RL 2006/112/EG] Art. 90 Abs. 1, Art. 90 Abs. 2, Art. 273
[AEUV] Art. 267
[RL 2006/112/EG] Art. 90 Abs. 1, Art. 90 Abs. 2, Art. 273
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: Varhoven administrativen sad (Bulgarien), EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Ausschlussfrist, Erstattung, Verrechnung, Lieferung, Dienstleistung, Bemessungsgrundlage, Nichtzahlung, Bulgarien, Rechnung, Berichtigung

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