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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 10/23 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3 Satz 8, UmwStG § 6 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Steuerbefreiung, Konfusionsgewinn
Rechtsfrage: Keine Steuerbefreiung gemäß § 8 b Abs. 3 Satz 8 KStG 2002 i.d.F. des JStG 2008 für Konfusionsgewinne? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.01.2023
Vorinstanz/AZ: 1 K 82/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 03 97