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Stattgebender Kammerbeschluss, Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem. Art. 267 AEUV verletzt bei Überschreitung des fachgerichtlichen Beurteilungsspielraums das Recht auf den gesetzlichen Richter, steuerrechtliche Einkünftekorrektur wegen Ausgestaltung von Darlehen zwischen konzernangehörigen Gesellschaften mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten, (konkludente) Annahme eines "acte clair" bzw. eines "acte éclairé" auf Grundlage der EuGH-Entscheidung "Hornbach-Baumarkt" nicht nachvollziehbar, Gegenstandswertfestsetzung

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. BVerfG 08.11.2023, 2 BvR 1079/20 (ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20231108.2bvr107920)
Normen
[AEUV] Art. 49, Art. 267 Abs. 3
[AStG] § 1 Abs. 1
[DBA Italien] Art. 9
[GG] Art. 101 Abs. 1 Satz 2
[OECD-MA] Art. 9 Abs. 1
[RVG] § 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: BFH, 14.08.2019, SIS 20 05 27, Konzerndarlehen, Ausbuchung, Einkünftekorrektur, Darlehensbesicherung, Fremdüblichkeit
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