Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-454/21 P (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Nichtigkeit, staatliche Beihilfe, Rückforderung, Luxemburg
Rechtsfrage: Rechtsmittel mehrerer Unternehmen gegen das EuG-Urteil vom 12.5.2021 in den verbundenen Rechtssachen T-516/18 und T-525/18: Die Rechtsmittelführerinnen beantragen, das vorliegende Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären; - das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 12.5.2021 in den verbundenen Rechtssachen T-516/18 und T-525/18 aufzuheben; - den Rechtsstreit gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs endgültig zu entscheiden und den von Engie im ersten Rechtszug gestellten Anträgen stattzugeben oder, hilfsweise, Art. 2 des Beschlusses (EU) 2019/421 der Kommission vom 20.6.2018 über die von Luxemburg durchgeführte staatliche Beihilfe SA.44888 (2016/C) (ex 2016/NN) zugunsten von Engie insoweit für nichtig zu erklären, als darin die Rückforderung der Beihilfe angeordnet wird; - höchst hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen; - der Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 12.05.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-516/18 und T-525/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 382 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.12.2023
Erledigungs-Az: Rs C-451/21 P und C-454/21 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 87