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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einlegung eines Einspruchs durch eine in Kopie bei einem Dritten, nicht aber bei der Finanzbehörde angekommene E-Mail
Kapitel:
Verschiedenes > Wiedereinsetzung
Verschiedenes > Wiedereinsetzung
Fundstellen
-
Sächsisches FG 27.01.2023, 3 K 744/22
EFG 2023 S. 1269
Normen
[AO 1977] § 87 a Abs. 1 Satz 2, § 110 Abs. 1 Satz 1, § 110 Abs. 1 Satz 2, § 110 Abs. 2, § 355 Abs. 1
[AO 1977] § 87 a Abs. 1 Satz 2, § 110 Abs. 1 Satz 1, § 110 Abs. 1 Satz 2, § 110 Abs. 2, § 355 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 29.04.2025, SIS 25 14 11, Wiedereinsetzung, Verschulden, Sorgfaltspflicht, E-Mail, Einspruchsfrist, Steuerberater
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 29.4.2025, SIS 25 14 11, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersen...
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