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- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
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Rechtsangleichung, Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, rein innerstaatlicher Sachverhalt, keine Verringerung des Gesellschaftskapitals, Gesellschaft, die 100 % des Kapitals der einbringenden Gesellschaft hält
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Fundstellen
-
EuGH 16.11.2023, Rs C-318/22 (ECLI:EU:C:2023:890)
FR 2023 S. 1151
DB 2024 S. 360
DStRE 2024 S. 288
Normen
[AEUV] Art. 267
[RL 2009/133/EG] Art. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 2, Art. 15
[AEUV] Art. 267
[RL 2009/133/EG] Art. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 2, Art. 15
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: Fõvárosi Törvényszék (Ungarn), EG, EU, Einbringung, Gesellschaft, Anteil, Umwandlung, Abspaltung, Fusion, Verlegung, Sitz, Körperschaftsteuer, Nennwert, Kapital
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 27.11.2024, SIS 25 04 71, Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II: 1. Eine Veräußerung, di...

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