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- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Rechtsangleichung, Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, rein innerstaatlicher Sachverhalt, keine Verringerung des Gesellschaftskapitals, Gesellschaft, die 100 % des Kapitals der einbringenden Gesellschaft hält
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
		
			Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
			Fundstellen
			
	
			- 
				EuGH 16.11.2023, Rs C-318/22 (ECLI:EU:C:2023:890)
									
 FR 2023 S. 1151
 DB 2024 S. 360
 DStRE 2024 S. 288
			Normen
[AEUV] Art. 267
[RL 2009/133/EG] Art. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 2, Art. 15
					
	
			[AEUV] Art. 267
[RL 2009/133/EG] Art. 1 Buchst. a, Art. 8 Abs. 2, Art. 15
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
			- vor: Fõvárosi Törvényszék (Ungarn), EG, EU, Einbringung, Gesellschaft, Anteil, Umwandlung, Abspaltung, Fusion, Verlegung, Sitz, Körperschaftsteuer, Nennwert, Kapital
			Zitiert in... / geändert durch...
			
	
	- BFH 27.11.2024, SIS 25 04 71, Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II: 1. Eine Veräußerung, di...
 
	
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