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Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Befugnis der Mitgliedstaaten, auf bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden, Anwendung unterschiedlicher ermäßigter Mehrwertsteuersätze, ähnliche Lebensmittel, die aus derselben Hauptzutat hergestellt werden, Gegenstände mit gleichen objektiven Merkmalen und Eigenschaften, Gegenstände, die (nicht) mit Dienstleistungen der Zubereitung und Bereitstellung seitens des Lieferers einhergehen

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Ermäßigter Umsatzsteuersatz
Fundstellen
  1. EuGH 05.10.2023, Rs C-146/22 (ECLI:EU:C:2023:739)
Normen
[AEUV] Art. 267
[DVO (EU) Nr. 282/2011] Art. 6
[RL 2006/112/EG] Art. 98 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1 Buchst. a, Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art. 14 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, Anhang III Nr. 1, Anhang III Nr. 12 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Wojewódzki Sad Administracyjny we Wroclawiu (Polen), EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, ermäßigter Steuersatz, Lebensmittel, Polen, Milch
Zitiert in... / geändert durch...
  • BFH 18.10.2023, SIS 24 03 53, Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland), Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Steuersatz: Die Lief...
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