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Ermittlung des Steuersatzes für Energieerzeugnisse im Sinne von § 2 Abs. 4 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG)

Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
  1. BFH 20.06.2023, VII R 45/20 (NV) (ECLI:DE:BFH:2023:U.200623.VIIR45.20.0)
Normen
[EnergieStG] § 2 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Hamburg, 31.07.2020, SIS 20 15 81, Energiesteuer, Energieerzeugnis, Besteuerung
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