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ErbStG, disquotale Einlage in eine KGaA durch einen Kommanditaktionär keine freigebige Zuwendung an den nicht am Grundkapital beteiligten persönlich haftenden Gesellschafter
Kapitel:
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Privatbereich > Erbschaft- und Schenkungsteuer
Fundstellen
-
FG Hamburg 11.07.2023, 3 K 188/21
DStR 2023 S. 1996
EFG 2023 S. 1466
Normen
[AO 1977] § 42
[ErbStG] § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 8
[AO 1977] § 42
[ErbStG] § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 8
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: II R 23/23 (BFH), Einlage, Kapitalrücklage, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Schenkungsteuer, KGaA
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Hamburg 15.10.2024, SIS 24 19 40, Schenkungsteuerrecht, disquotale Einlage in KGaA keine Schenkung an persönlich haftenden Gesellschafter: ...

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