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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 58/09 (BFH)
§§: ErbStG § 14 Abs. 1, ErbStG § 21, ErbStG § 1 Abs. 2
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Vorschenkung, Ausland, Vorerwerb, Anrechnung
Rechtsfrage: In welchem Umfang ist ausländische Schenkungsteuer anzurechnen, wenn ein Erwerber in einem ausländischen Staat mit seinem Auslandsvermögen zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen wurde und bei der Berechnung der deutschen Schenkungsteuer für den Erwerb des Auslandsvermögens Vorschenkungen berücksichtigt wurden, für die ebenfalls jeweils ausländische Schenkungsteuer entrichtet wurde? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 23.04.2009
Vorinstanz/AZ: 9 K 47/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 03 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.09.2011
Erledigungs-Az: II R 58/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 33 70