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Offenbare Unrichtigkeit bei Eintragung falscher Kennziffern im Rahmen der Umsetzung eines Betriebsprüfungsergebnisses

Kapitel:
Verschiedenes > Aufhebung, Änderung, Berichtigung
Fundstellen
  1. FG Münster 10.05.2023, 13 K 327/20 G, F
    EFG 2023 S. 900
Normen
[AO 1977] § 129 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: III B 66/23, Berichtigung, Schreibfehler, Rechenfehler, offenbare Unrichtigkeit, Eingabewertbogen, automatische Datenverarbeitung, Irrtum
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