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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III B 66/23 |
| §§: | AO § 129 |
| Schlagwörter | Berichtigung, Schreibfehler, Rechenfehler, offenbare Unrichtigkeit, Eingabewertbogen, automatische Datenverarbeitung, Irrtum |
| Rechtsfrage: | Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 10.05.2023 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 327/20 G, F |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2023 S. 900 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 10 17 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 10.05.2024 |
| Erledigungs-Az: | III B 66/23 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |