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Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem, keine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG
			Kapitel: 
Privatbereich > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen
		
			Privatbereich > Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen
			Fundstellen
			
	
			- 
				BFH 15.02.2023, VI R 14/21 (NV) (ECLI:DE:BFH:2023:U.150223.VIR14.21.0)
									
DStR 2023 S. 1345
Anmerkungen:
J. H. in StuB 14/2023 S. 593 
			Normen
[EStG] § 35 a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 35 a Abs. 4 Satz 1
					
	
			[EStG] § 35 a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2, § 35 a Abs. 4 Satz 1
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
	
	- vor: FG Baden-Württemberg, 11.06.2021, SIS 22 01 14, SIS 21 15 34, Haushaltsnahe Dienstleistung, Haushalt, Notrufsystem
 
	
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