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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 33/16 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1, DBA-USA Art. 11 Abs. 2 Satz 3, DBA-USA Art. 10 Abs. 5, DBA-USA Art. 10 Abs. 6, DBA-USA Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Satz 1, DBA-USA Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 1, HGB § 230, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
Schlagwörter Einkünfte aus Kapitalvermögen, Stille Gesellschaft, Beteiligung, Ausland, Schneeballsystem, Besteuerungsrecht, Gesonderte Feststellung
Rechtsfrage: 1. Stellt sich aus der Sicht des Kapitalanlegers bei objektiver Betrachtung ein Rechtsgeschäft aufgrund der Beitrittserklärung als stille Beteiligung dar (hier: Benennung des Anlegers in der Beitrittserklärung als stiller Gesellschafter, keine Vorlage von Aktienurkunden, keine Depotsammelverwahrung ersichtlich, keine ordnungsgemäße Führung eines in den USA erforderlichen Aktienregisters, keine laufende Erhöhung des Stammkapitals trotz immer höherer Vermögensbeteiligungen der Anleger, keine Ausgabe von Aktien), sind die Einnahmen aus dieser Beteiligung dann nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG zu erfassen? - 2. Führen auch Renditen aus Gutschriften aus sog. "Schneeballsystemen" zu Einnahmen aus Kapitalvermögen i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG und ist dies auch in Fällen der Schuldumwandlung anzunehmen, wenn die Novation auf einem freien Entschluss des Gläubigers beruht und der Schuldner in dem betreffenden Zeitpunkt nicht zahlungsunfähig ist? - 3. Sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO gesondert und einheitlich festzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.01.2016
Vorinstanz/AZ: 14 K 2673/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 633
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 08 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.2019
Erledigungs-Az: I R 33/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: teilweise Revision begründet - Zurückverweisung an FG -- teilweise Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 00 46