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Anwendbarkeit des § 237 AO bei AdV nach Art. 244 ZK bzw. Art. 45 UZK ernstlich zweifelhaft
Kapitel:
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Verschiedenes > AO, Verschiedenes
Fundstellen
- FG Baden-Württemberg 24.03.2023, 11 V 2313/22
Normen
[AO 1977] § 237, § 239, § 361
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1
[VO (EWG) Nr. 2913/92] Art. 244
[VO (EU) Nr. 952/2013] Art. 45
[AO 1977] § 237, § 239, § 361
[FGO] § 69 Abs. 2 Satz 2, § 69 Abs. 3 Satz 1
[VO (EWG) Nr. 2913/92] Art. 244
[VO (EU) Nr. 952/2013] Art. 45
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Düsseldorf 14.6.2023, SIS 23 13 65, Festsetzung von Aussetzungszinsen für Zucker-Produktionsabgaben, Anwendungsvorrang der Vorschriften des M...

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