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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 22/23 (BFH)
§§: InvStG § 56 Abs. 2, InvStG § 56 Abs. 3, InvStG § 20 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 20
Schlagwörter Investmentfonds, Freistellung, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Sind die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig, soweit die steuerliche Belastung des An- und Verkaufs von Fondsanteilen das damit erzielte Einkommen übersteigen, so dass auch in Verlustfällen eine Steuerbelastung rechtmäßig erscheint? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.06.2023
Vorinstanz/AZ: 7 K 254/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 23 14 73