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Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs nach der vor Inkrafttreten des JStG 2020 gültigen Gesetzeslage bei Erfüllung einer Verbindlichkeit einer GmbH durch Aufrechnung eines Gesellschafters, der zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist, mit einer Gegenforderung

Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
  1. FG Baden-Württemberg 23.07.2019, 5 K 873/18
Normen
[BGB] § 387, § 389
[EStG 2013] § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, § 20 Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 4 Satz 1, § 32 a Abs. 1, § 32 d Abs. 1, § 32 d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 30.11.2022, SIS 23 01 67, Abgeltungsteuer, Forderung, Einziehung, Gesellschafterdarlehen, Anteilseigner, Tarif
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