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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Messestände und Messestandflächen bei Produktionsunternehmen
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
BFH 20.10.2022, III R 35/21 (NV) (ECLI:DE:BFH:2022:U.201022.IIIR35.21.0)
Anmerkungen:
J.H. in BBK 8/2023 S. 357
B. Kaminski in AktStR 3/2023 S. 439
K. Korn in kösdi 5/2023 S. 23207
T. Köster in DStZ 11/2023 S. 404
Ch. Levedag in GmbHR 14/2023 S. R 213
Normen
[FGO] § 118 Abs. 2
[GewStG] § 8 Nr. 1 Buchst. d, § 8 Nr. 1 Buchst. e
[HGB] § 247 Abs. 2
[FGO] § 118 Abs. 2
[GewStG] § 8 Nr. 1 Buchst. d, § 8 Nr. 1 Buchst. e
[HGB] § 247 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- vor: FG Münster, 03.11.2021, SIS 21 21 07, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Zuordnung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 12.10.2023, SIS 23 18 90, Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe: 1....

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