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Fehlender Hinweis auf das zwingende Formerfordernis nach § 52 d Satz 1 FGO in der einer finanzbehördlichen Einspruchsentscheidung angefügten Rechtsbehelfsbelehrung als Unrichtigkeit i.S. des § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO

Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
  1. FG München 25.01.2023, 4 K 347/22, rkr.
    EFG 2023 S. 639
Normen
[FGO] § 52 d Satz 1, § 55 Abs. 1, § 55 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 1
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Köln 18.10.2023, SIS 24 00 60, Formunwirksamkeit einer per Telefax von einer Steuerberatungsgesellschaft eingereichten Klageschrift, not...
  • FG Düsseldorf 17.8.2023, SIS 23 17 43, Wirksamkeit der Klageerhebung, Pflicht zur Nutzung des beSt vor Zugang des Registrierungsbriefs, Nutzung ...
  • FG Hamburg 28.6.2023, SIS 23 14 64, Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem 1.1.2023 Zulassung sow...
  • FG Berlin-Brandenburg 23.6.2023, SIS 23 13 20, Beginn der aktiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs für finanzgericht...
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