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Unwirksamkeit eines von einem Steuerberater nach Ergehen eines Gerichtsbescheids im Februar 2023 nicht über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), sondern per Fax beim Finanzgericht gestellten Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung
Kapitel:
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Rechtsbehelfe > Klageverfahren
Fundstellen
- FG Bremen 30.08.2023, 1 K 44/22
Normen
[FGO] § 52 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 52 d Satz 1, § 52 d Satz 2, § 55 Abs. 2 Satz 1, § 62 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 1, § 90 a Abs. 2 Satz 1, § 90 a Abs. 3
[FGO] § 52 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 52 d Satz 1, § 52 d Satz 2, § 55 Abs. 2 Satz 1, § 62 Abs. 2 Satz 1, § 64 Abs. 1, § 90 a Abs. 2 Satz 1, § 90 a Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: VI R 9/24 (BFH), Gerichtsbescheid, Antrag, Nutzungspflicht, Elektronische Übermittlung, Steuerberater

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