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EuGH-Vorlage zur Tarifierung eines "Air Loungers" (aufblasbare Luftliegecouch, bestehend aus einem Innenfolienschlauch aus Kunststofffolie und einer äußeren Gewebehülle aus Spinnstoffgewebe)
Kapitel:
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Verschiedenes > Verschiedenes, u.a. Zoll, Verbrauchsteuer
Fundstellen
- FG Bremen 18.08.2021, 1 K 93/19 (2), rkr.
Normen
[AEUV] Art. 267 Unterabs. 2
[KN] Pos. 3926 Unterpos. 3926 90 92, Pos. 6306 Unterpos. 6306 90 00, Pos. 9401 Unterpos. 9401 80 00
[VO (EWG) Nr. 2658/87] Anhang I
[DVO (EU) Nr. 2016/1821]
[AEUV] Art. 267 Unterabs. 2
[KN] Pos. 3926 Unterpos. 3926 90 92, Pos. 6306 Unterpos. 6306 90 00, Pos. 9401 Unterpos. 9401 80 00
[VO (EWG) Nr. 2658/87] Anhang I
[DVO (EU) Nr. 2016/1821]
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: EuGH, 09.02.2023, SIS 23 02 57, EG, EU, Zoll, Tarifierung, Einreihung, Zolltarif, Air Lounger

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