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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 6/16 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Eintrittsgeld, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Kann auf Eintrittsgelder, die für den Einlass in einen Freizeitpark entrichtet wurden, ganz oder teilweise der ermäßigte Umsatzsteuersatz angewendet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 4220/12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.08.2018 |
Erledigungs-Az: | V R 6/16 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren V R 6/16 ruht gemäß Beschluss vom 31.5.2017 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-463/16 Stadion Amsterdam. -- Mit Urteil vom 18.1.2018 entschied der EuGH über das Verfahren Rs C-463/16 Stadion Amsterdam. Der Streitfall V R 6/16 wurde daher wieder aufgenommen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 15 75 |