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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 13/19 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1, UStG § 15 Abs. 4, UStG § 4 Nr. 8 Buchst. h
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Steuerfreier Umsatz
Rechtsfrage: Vorsteuerabzug einer Kapitalanlagegesellschaft im Zusammenhang mit der Verwaltung von Immobilien-Sondervermögen: Kann eine Kapitalanlagegesellschaft, die Immobilien-Sondervermögen verwaltet, einen anteiligen Vorsteuerabzug aus allgemeinen Kosten des Sondervermögens nach einem jeweils fondsspezifischen Aufteilungsschlüssel geltend machen? Handelt es sich bei Aufwendungen für die Veröffentlichung von Jahres- und Hauptberichten, Prüfung von Sondervermögen, Beratung und Grundstücksbewertung durch Sachverständige sowie Leistungen der Depotbank um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung des Sondervermögens", die den Vorsteuerabzug ausschließen, oder um Kosten im Zusammenhang mit der "Verwaltung und Bewirtschaftung der vom Sondervermögen gehaltenen Wirtschaftsgüter", die zum Vorsteuerabzug berechtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 09.04.2019
Vorinstanz/AZ: 3 K 1230/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 09 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2020
Erledigungs-Az: XI R 13/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 07 30