
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-20/17 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Werbesteuer, staatliche Beihilfe, Ungarn, Nichtigkeit, Werbeeinnahme |
Rechtsfrage: | Klage Ungarn gegen die Europäische Union: Der Kläger beantragt, den Beschluss C(2016) 6929 final der Kommission vom 4.11.2016 über die von Ungarn im Zusammenhang mit der Besteuerung von Werbeeinnahmen durchgeführte Maßnahme SA.39235 (2015/C) (ex 2015/NN) für nichtig zu erklären; hilfsweise, den Teil des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, in dem auch die im Jahr 2015 geänderte Regelung als verbotene staatliche Beihilfe eingestuft wird; der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Ungarn ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2017 Nr. C 78 S. 36 |
Erledigendes Gericht: | EuG |
Erledigungs-Datum: | 27.06.2019 |
Erledigungs-Az: | Rs T-20/17 |