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Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn sie vor dem Erstbezug erfolgt, keine Bestimmungen des nationalen Rechts zur Festlegung der Einzelheiten der Anwendung des mit dem Erstbezug verbundenen Kriteriums, Steuerbefreiungen, Lieferung eines Gebäudes nach Umbau, das vor dem Umbau Gegenstand eines Erstbezugs war, Lehrmeinung im nationalen Verwaltungsrecht, wonach in hinreichendem Umfang umgebaute Gebäude neuen Gebäuden gleichgestellt werden

Kapitel:
Unternehmensbereich > Umsatzsteuer > Umsatzsteuer-Freiheit
Fundstellen
  1. EuGH 09.03.2023, Rs C-239/22 (ECLI:EU:C:2023:181)
    DStRE 2023 S. 747
    UR 2023 S. 751
Normen
[AEUV] Art. 267
[RL 2006/112/EG] Art. 12 Abs. 1, Art. 12 Abs. 2, Art. 135 Abs. 1 Buchst. j
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Cour de cassation (Belgien), EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Grundstück, Gebäude, Umbau, Erstbezug
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