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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 20/15 (BFH)
§§: KStG § 8 a, EStG § 4 h, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 19 Abs. 4
Schlagwörter Zinsschranke, Verfassungsmäßigkeit, Betriebsausgabe, Nettoprinzip
Rechtsfrage: 1. Sind die Vorschriften des § 4 h EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRG) vom 14.8.2007 bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 sowie des § 8 a KStG i.d.F. des UntStRG zur sog. "Zinsschranke" mit dem Grundgesetz vereinbar? - 2. Ist die Zinsschrankenregelung verfassungskonform auszulegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 06.03.2015
Vorinstanz/AZ: 7 K 680/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 12 07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2015
Erledigungs-Az: I R 20/15
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an das BVerfG durch BFH-Beschluss vom 14.10.2015 I R 20/15 -- Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 14.10.2015) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 01 39