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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | 2 BvR 581/03 (BVerfG) |
| §§: | GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2 |
| Schlagwörter | Verfassung, Richter, Gesetzlicher Richter, Geschäft, Geschäftsverteilung, Gericht, Änderung |
| Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde: Gesetzlicher Richter - Änderung des Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts dahin, dass bereits anhängige Sachen einem anderen Spruchkörper zugewiesen werden |
| Vorinstanz: | BGH |
| Vorinstanz/Datum: | 26.02.2003 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 StR 2/03 |
| Erledigendes Gericht: | BVerfG |
| Erledigungs-Datum: | 16.02.2005 |
| Erledigungs-Az: | 2 BvR 581/03 |
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung der Vorentscheidungen und Zurückverweisung |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 17 95 |