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Weder unmittelbare noch analoge Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 8 b Abs. 3 Satz 8 KStG auf sog. Konfusionsgewinne
			Kapitel: 
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
		
			Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
			Fundstellen
			
	
			- 
				Schleswig-Holsteinisches FG 24.01.2023, 1 K 82/20
									
 EFG 2023 S. 507
			Normen
[KStG] § 8 b Abs. 3 Satz 8
					
	
			[KStG] § 8 b Abs. 3 Satz 8
			Vorinstanz / Folgeinstanz:
			
	
	
	- nach: I R 10/23 (BFH), Körperschaftsteuer, Steuerbefreiung, Konfusionsgewinn
 
	
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