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Weder unmittelbare noch analoge Anwendbarkeit der Steuerbefreiungsvorschrift des § 8 b Abs. 3 Satz 8 KStG auf sog. Konfusionsgewinne

Kapitel:
Unternehmensbereich > Körperschaftsteuer
Fundstellen
  1. Schleswig-Holsteinisches FG 24.01.2023, 1 K 82/20
    EFG 2023 S. 507
Normen
[KStG] § 8 b Abs. 3 Satz 8
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: I R 10/23 (BFH), Körperschaftsteuer, Steuerbefreiung, Konfusionsgewinn
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