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Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG oder § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeflächen sowie für Sponsoring von Fußballclubs
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 23.08.2022, 5 K 5101/20
EFG 2023 S. 273
Normen
[GewStG] § 8 Nr. 1 Buchst. d, § 8 Nr. 1 Buchst. e
[HGB] § 247 Abs. 2
[GewStG] § 8 Nr. 1 Buchst. d, § 8 Nr. 1 Buchst. e
[HGB] § 247 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 16.09.2024, SIS 24 19 80, Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Anlagevermögen, Werbung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 16.9.2024, SIS 24 19 80, Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen: 1. Die Kosten für die Anmietung von Werbeträ...

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