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Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne nach dem InvStG 2018
Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
-
FG Köln 08.09.2022, 15 K 2594/20
EFG 2022 S. 1931
DStR 2023 S. 512
Anmerkungen:
J. Höring in StEd 47/2022 S. 723
Normen
[EStG] § 20 Abs. 1 Nr. 3
[InvStG 2018] § 16 Abs. 1 Nr. 3, § 56 Abs. 2, § 56 Abs. 3
[EStG] § 20 Abs. 1 Nr. 3
[InvStG 2018] § 16 Abs. 1 Nr. 3, § 56 Abs. 2, § 56 Abs. 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: VIII R 15/22 (BFH), Freistellung, Aktienfonds, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- FinMin Sachsen-Anhalt 25.1.2024, SIS 24 07 39, Finanzgerichtliche Verfahren von besonderem Interesse im Zusammenhang mit der Reform der Investmentbesteu...
- Niedersächsisches FG 14.6.2023, SIS 23 14 73, Rechtmäßigkeit der Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne durch Investmentsteuerreform: Die Besteuerung fi...
- FinMin Sachsen-Anhalt 1.3.2023, SIS 23 05 90, Musterklage gegen die Besteuerung von fiktiven Gewinnen, Anwendbarkeit der §§ 56 Abs. 2 Satz 1 und 20 Abs...
Fachaufsätze
- LIT 04 69 31 Ch. Widera, DStR 10/2023 S. 490: Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne nach § 56 InvStG - Lit.; Ch. Widera, DStR ...

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