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Staatliche Beihilfen, Bau eines Hotels und eines Kongresszentrums in Ingolstadt, Beschluss, mit dem das Nichtvorliegen einer staatlichen Beihilfe festgestellt wird, Verfahrensrechte der Beteiligten, keine Eröffnung eines förmlichen Prüfverfahrens, keine ernsthaften Schwierigkeiten

Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
  1. EuG 19.10.2022, Rs T-582/20 (ECLI:EU:T:2022:648)
Normen
[AEUV] Art. 107 Abs. 1, Art. 108 Abs. 2, Art. 263
[VO (EU) 2015/1589] Art. 6 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Unternehmen ./. Kommission, EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Deutschland
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