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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 13/06
§§: KraftStG § 2 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 12 Abs. 2
Schlagwörter Grundlagenbescheid, Bindungswirkung, Fehlerberichtigung, Schadstoffschlüssel
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der Feststellung des Schadstoffschlüssels durch die Zulassungsbehörde um einen Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 AO 1977? Kann folglich eine rechtskräftige Kfz-Steuerfestsetzung rückwirkend nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geändert werden, wenn die Finanzbehörde zuvor einen falschen Schadstoffschlüssel berücksichtigt hatte? Inwiefern kann die Änderung der ursprünglichen fehlerhaften Steuerfestsetzung auch auf § 12 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG gestützt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Landes Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 07.07.2005
Vorinstanz/AZ: 4 K 1237/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 28 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.10.2006
Erledigungs-Az: VII R 13/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 00 13