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Soziale Sicherheit, Familienleistungen, Anspruch auf Rentenleistungen, Rentner, der von zwei Mitgliedstaaten Rentenzahlungen erhält, Mitgliedstaat(en), in dem/denen dieser Rentner Anspruch auf Familienleistungen hat, Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Gewährung von Familienleistungen an den Elternteil vorsehen, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, kein Antrag auf Gewährung dieser Leistungen durch den dazu berechtigten Elternteil, Pflicht zur Berücksichtigung des Antrags des anderen Elternteils, Rückforderung von Familienleistungen, die dem anderen Elternteil gewährt wurden, Zulässigkeit

Kapitel:
Privatbereich > Kinder
Fundstellen
  1. EuGH 13.10.2022, Rs C-199/21 (ECLI:EU:C:2022:789)
Normen
[VO (EG) Nr. 883/2004] Art. 67 Satz 2, Art. 68 Abs. 1, Art. 68 Abs. 2
[VO EG) Nr. 987/2009] Art. 60 Abs. 1 Satz 3
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: BundesFG (Österreich), EG, EU, Rente, Familienleistung, Altersrente, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Ehescheidung, Kind
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG Bremen 19.1.2023, SIS 23 01 82, EuGH-Vorlage zum Kindergeldanspruch des in Deutschland arbeitenden, unbeschränkt steuerpflichtigen polnis...
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