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Als "Nutzungsersatz" bezeichnete Zahlungen aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs über den Widerruf eines Darlehensvertrages nicht einkommensteuerbar
Kapitel:
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Privatbereich > Kapitaleinkünfte
Fundstellen
-
FG Baden-Württemberg 16.12.2021, 12 K 1404/20
EFG 2022 S. 934
Anmerkungen:
R. Feldgen in StEd 17/2022 S. 242
Normen
[BGB] § 133, § 357
[EStG] § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32 d Abs. 1 Satz 1
[BGB] § 133, § 357
[EStG] § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32 d Abs. 1 Satz 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 22.05.2024, SIS 24 13 37, Darlehensvertrag, Widerruf, Zinsen, Rückabwicklung, Entschädigung
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 22.5.2024, SIS 24 13 37, Steuerbarkeit einer "Nutzungsentschädigung": Zahlt eine Bank auf der Grundlage einer Vergleichsvereinbaru...

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