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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-708/21 (EuG)
§§: AEUV Art. 265
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Irland, Untätigkeitsklage, Beschwerde
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, - festzustellen, dass es die Kommission unter Verletzung ihrer Pflichten nach Art. 265 AEUV unterlassen hat, tätig zu werden, da sie zu den Beschwerden des Klägers u.a. über staatliche Beihilfen Irlands nicht Stellung genommen hat, - der Kommission die Kosten aufzuerlegen, und - die Erstattung der Kosten des Klägers anzuordnen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2022 Nr. C 84 S. 40
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 01.02.2023
Erledigungs-Az: Rs T-708/21