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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 35/22 (BFH)
§§: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, EStG § 15, HGB § 247 Abs. 2
Schlagwörter Vermietung, Container, Veräußerung, Gewerbliche Einkünfte, Gewinnerzielungsabsicht
Rechtsfrage: 1. Ist ein Wirtschaftsgut (hier: Container) auch nicht deshalb dem Umlaufvermögen zuzuordnen, weil von Anfang an beabsichtigt war, es vor Ablauf der technischen Nutzungsdauer wieder zu veräußern? - 2. Stellt die nicht allein zur Absatzförderung dienende Vermietung dabei eine betriebliche Nutzung dar? - 3. Schließt das Konzept im Hinblick auf die Gewinnerzielungsabsicht den nach der Vermietungszeit erfolgenden Rückkauf von Containern aus, dass die Container zunächst Anlagevermögen und erst im Zeitpunkt der Umwidmung zum Verkauf Umlaufvermögen waren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.12.2021
Vorinstanz/AZ: 13 K 2755/20 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 09 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2024
Erledigungs-Az: III R 35/22 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 19 07