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Staatliche Beihilfen, von der Regierung von Gibraltar angewandte Beihilferegelungen zur Körperschaftsteuer, Nichtbesteuerung passiven Einkommens aus Zinsen und Nutzungsentgelten, Beschluss der Europäischen Kommission, mit dem die Beihilferegelung für rechtswidrig und mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird, Rückforderungspflicht, Nationale Vorschrift, die nicht Gegenstand der von der Kommission durchgeführten Untersuchung der streitigen staatlichen Beihilfen war, Anrechnung der im Ausland entrichteten Steuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
  1. EuGH 15.09.2022, Rs C-705/20 (ECLI:EU:C:2022:680)
Normen
[AEUV] Art. 107, Art. 108, Art. 267
[Beschluss (EU) 2019/700] Art. 1
[RL 2006/112/EG] Art. 90 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: Income Tax Tribunal Gibraltar (Vereinigtes Königreich), EG, EU, staatliche Beihilfe, Gibraltar, Körperschaftsteuer
Zitiert in... / geändert durch...
  • FG München 22.9.2022, SIS 24 06 01, Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht durch die Ausklammerung der Einkünfte eines Künstlers aus der soge...
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