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Kein Einfluss von Mehrentnahmen aus früheren Jahren und Hinzurechnungsbeträgen nach § 7 g EStG auf das negative Kapitalkonto i.S. des § 15 a EStG

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Negatives Kapitalkonto
Fundstellen
  1. FG Münster 13.04.2022, 13 K 141/20 F
    BB 2022 S. 1711
    DStR 2022 S. 2365
    EFG 2022 S. 1448
Normen
[EStG] § 7 g, § 15 a
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: IV R 10/22 (BFH), Personengesellschaft, Negatives Kapitalkonto, Entnahme, Einlageminderung
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