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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 59/10 (BFH) |
§§: | EStG § 7 h Abs. 2, AO § 125, BGB § 242 |
Schlagwörter | Bindungswirkung, Grundlagenbescheid, Nichtigkeit, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG: Umfang der Bindungswirkung einer rechtswidrigen - unter Nichtbeachtung der Bescheinigungsrichtlinien des Wirtschaftsministeriums und des Finanzministeriums für die Anwendung der §§ 7 h, 10 f und 11 a EStG ausgestellten - Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG? Beurteilt sich die Nichtigkeit der Bescheinigung nach § 44 LVwVfG und nicht nach § 125 AO? Konnte die Bescheinigung nach Treu und Glauben keinen Vertrauensschutz entfalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 5606/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 37 38 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |