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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 87/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Schlagwörter Verpflegungsmehraufwand, Regelmäßige Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit
Rechtsfrage: Sind aneinandergrenzende Werksgelände, die sich über mehrere Stadtteile erstrecken und von zahlreichen öffentlichen Straßen durchzogen sind, die vom Arbeitnehmer (Lokomotiv-Rangierführer) mit der firmeneigenen Eisenbahn mit Hilfe betriebseigener Brücken und Tunnel über- bzw. unterquert werden, eine (großräumige) regelmäßige Arbeitsstätte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.10.2013
Vorinstanz/AZ: 11 K 2103/12 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.2015
Erledigungs-Az: VI R 87/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 16