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Haftungsinanspruchnahme der Geschäftsführerin einer spanischen S.L. für deutsche Umsatz- und Körperschaftsteuerschulden der S.L. bei erfolglosem Bestreiten einer Betriebsstätte bzw. einer Steuerpflicht der S.L. im Inland, tatsächlich auch in Spanien bestehender Körperschaftsteuerpflicht und unterlassener Klärung der streitigen Steuerpflicht durch unterlassene Beauftragung z.B. eines fachkundigen Steuerberaters

Kapitel:
Verschiedenes > Haftung für Steuern
Fundstellen
  1. FG Berlin-Brandenburg 13.12.2021, 9 K 9159/18
    EFG 2022 S. 1015
Normen
[AO 1977] § 3 Abs. 4, § 5, § 12 Satz 2 Nr. 1, § 34 Abs. 1 Satz 1, § 34 Abs. 1 Satz 2, § 35, § 69 Satz 1, § 69 Satz 2, § 71, § 166, § 191 Abs. 1 Satz 1, § 240, § 370 Abs. 1 Nr. 1, § 370 Abs. 1 Nr. 2
[DBA-Spanien 1966] Art. 23
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: VII B 51/22, Haftung, Geschäftsführer, Abgabe, Steuererklärung, Urteil, Rechtskraft
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