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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 12/25 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 55 a, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Sonderbilanz, Versorgungsausgleich, Pensionsrückstellung, Gesellschafter, Ehegatten |
Rechtsfrage: | Führt die Erhöhung der im Gesamthandsvermögen einer KG gebildeten Rückstellung für eine Pensionszusage, die aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung ("interne Teilung") nunmehr die frühere Ehefrau des Komplementärs begünstigt, nach § 3 Nr. 55 a Satz 2 EStG zu einem in einer Sonderbilanz der früheren Ehefrau zu erfassenden Ertrag, auch wenn diese an der KG nicht beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.2025 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 569/23 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 25 12 94 |