Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 12/25 (BFH)
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 55 a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Sonderbilanz, Versorgungsausgleich, Pensionsrückstellung, Gesellschafter, Ehegatten
Rechtsfrage: Führt die Erhöhung der im Gesamthandsvermögen einer KG gebildeten Rückstellung für eine Pensionszusage, die aufgrund einer Scheidungsfolgenvereinbarung ("interne Teilung") nunmehr die frühere Ehefrau des Komplementärs begünstigt, nach § 3 Nr. 55 a Satz 2 EStG zu einem in einer Sonderbilanz der früheren Ehefrau zu erfassenden Ertrag, auch wenn diese an der KG nicht beteiligt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.06.2025
Vorinstanz/AZ: 3 K 569/23 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 25 12 94