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Einbringungsgewinn II nach Formwechsel
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Unternehmensbereich > Gesellschaften > Umwandlung, Einbringung, Verschmelzung
Fundstellen
-
FG Münster 30.12.2021, 4 K 1512/15 F
EFG 2022 S. 538
Anmerkungen:
R. Feldgen in StEd 7/2022 S. 117
Normen
[AO 1977] § 163
[UmwStG 2006] § 21, § 22 Abs. 2
[AO 1977] § 163
[UmwStG 2006] § 21, § 22 Abs. 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: I R 10/22 (BFH), Anteilstausch, Formwechsel, Einbringungsgewinn, Abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeit
- nach: BFH, 27.11.2024, SIS 25 04 71, Anteilstausch, Formwechsel, Einbringungsgewinn, Abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeit
Zitiert in... / geändert durch...
- BFH 27.11.2024, SIS 25 04 71, Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II: 1. Eine Veräußerung, di...
- Niedersächsisches FG 2.9.2024, SIS 24 20 12, Umwandlungssteuerrecht, Veräußerungsbegriff in § 22 Abs. 2 Satz 5 Halbsatz 1 UmwStG, zur Versteuerung ein...
Fachaufsätze
- LIT 04 65 75 M. Jordan, NWB 3/2023 S. 191: Konsequenzen des Formwechsels für einen vorgelagerten Anteilstausch nach § 21 UmwStG - Lit.; M. Jordan, N...

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