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Rechtsmittel, Staatliche Beihilfen, Beihilfen zugunsten von Flughäfen und Fluggesellschaften, Beschluss, mit dem Maßnahmen zugunsten des Flughafens Frankfurt-Hahn als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfen eingestuft werden, und mit dem festgestellt wird, dass keine staatlichen Beihilfen zugunsten der diesen Flughafen nutzenden Fluggesellschaften vorliegen, Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage, natürliche oder juristische Person, die von dem in Rede stehenden Beschluss nicht unmittelbar und individuell betroffen ist, wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz

Kapitel:
International > EU (ohne USt)
Fundstellen
  1. EuGH 20.01.2022, Rs C-594/19 P (ECLI:EU:C:2022:40)
Normen
[AEUV] Art. 107, Art. 108 Abs. 2, Art. 263 Abs. 4
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: EuG, 17.05.2019, EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Flughafen
Zitiert in... / geändert durch...
  • EuG 8.2.2023, SIS 23 12 33, Staatliche Beihilfen, Maßnahmen Rumäniens zugunsten des Flughafens Timisoara, Maßnahmen des Flughafens Ti...
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