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Keine Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG oder § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei erstmaligem Erwerb von Grundbesitz durch eine neugegründete Kapitalgesellschaft erst Monate nach ihrer Gründung
Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
-
FG Berlin-Brandenburg 11.12.2018, 8 K 8131/17
DStR 2021 S. 2582
EFG 2019 S. 1221
Normen
[GewStDV] § 20 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 2
[GewStG] § 9 Nr. 1 Satz 1, § 9 Nr. 1 Satz 2
[GewStDV] § 20 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 2
[GewStG] § 9 Nr. 1 Satz 1, § 9 Nr. 1 Satz 2
Vorinstanz / Folgeinstanz:
- nach: BFH, 27.10.2021, SIS 21 21 17, Grundstück, Grundstückserwerb, Erweiterte Kürzung
Zitiert in... / geändert durch...
- FG Berlin-Brandenburg 19.9.2023, SIS 23 21 11, Anschaffungsnebenkosten und überhöhter Kaufpreis als verdeckte Gewinnausschüttung: 1. Der Bilanzansatz ei...
- FG Berlin-Brandenburg 19.9.2023, SIS 23 19 31, Als Anschaffungsnebenkosten eines Grundstücks zu beurteilende Leistungen eines beherrschenden Gesellschaf...
- BFH 27.10.2021, SIS 21 21 17, Keine erweiterte Kürzung bei erstmaliger Grundstücksverwaltung im Laufe des Erhebungszeitraums: Befasst s...

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